Im Januar 2022 ist es mit dem Inkrafttreten der EU-Tierarzneimittelverordnung VO (EU) 2019/6 und dem Tierarzneimittel TAMG zu grundlegenden Änderungen im Tierarzneimittelrecht gekommen. Ein wichtiges Ziel der neuen Gesetzgebung ist es, dass für Tiere nur noch solche Arzneimittel angewendet werden sollen, die ausdrücklich für Tiere bzw. auch spezifisch für bestimmte Tierarten zugelassen oder als Homöopathika registriert sind. Daneben geht es den Gesetzgebern darum, den Einsatz von antimikrobiell wirksamen Substanzen bei Tieren zu reduzieren und stärker zu überwachen.
Wir haben den Pharmabrain-Kurs „Grundlagen Tierarzneimittel“ überarbeitet und anhand der neuen Rechtsvorgaben angepasst. Wichtige Punkte für die Apothekenpraxis sind:
- Apothekenpflichtige Humanarzneimittel und Humanhomöopathika dürfen nach § 50 TAMG für Tiere nur noch auf eine tierärztliche Verordnung hin abgegeben werden.
- Die Umwidmung von (Tier-) Arzneimitteln im Therapienotstand ist neu strukturiert worden. Die Umwidmungskaskaden sehen eine Umwidmung eines Humanarzneimittels erst dann vor, wenn auch in den anderen EU-Mitgliedsstaaten kein entsprechendes Tierarzneimittel zur Verfügung steht. Eine entsprechende EU-Produktdatenbank befindet sich im Aufbau.
- Antibiotikaverordnungen für Tiere sind nach der Ausstellung nur 5 Tage gültig.